Rettungshunde von A bis Z
Der Katastrophenschutzdienst ist ein System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei „außergewöhnlichen Schadensereignissen“.
Im Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wird eine Katastrophe definiert als ein Geschehen, das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, der Umwelt, erheblicher Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
Entsprechend eingestuft werden können:
Naturkatastrophen wie zum Beispiel Hochwasser, Orkane, Erdbeben, außergewöhnliche Schadensereignisse wie zum Beispiel schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft, Unfälle in einem Kernkraftwerk, Terroranschläge mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.
Dem Katastrophenschutzdienst zugehörige Organisationen sind Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bergwacht, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), DRF Luftrettung, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser-Hilfsdienst (MHD). Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch Amtshilfe der Bundeswehr, der Landes- und der Bundespolizei sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). In Baden-Württemberg ist außerdem der Bundesverband Rettungshunde (BRH) und somit unsere Staffel dem Katastrophenschutzdienst zugehörig.