Rettungshunde von A bis Z
Als Mitglied in einer BRH-Rettungshundestaffel verpflichtet sich der Hundeführer, seinen Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose so impfen zu lassen, dass ein ständiger Impfschutz besteht. Der Nachweis der gültigen Impfungen ist Voraussetzung zur Zulassung zu Rettungshundeprüfungen.
Da Rettungshunde in Training und Einsatz viel im Gelände, überwiegend im Wald, unterwegs sind, sind außerdem Impfungen empfehlenswert gegen Erkrankungen, die durch Zecken übertragen werden können wie Borreliose und Barbesiose. Auch eine Impfung gegen Zwingerhusten ist durchaus erwägenswert.
Selbstverständlich ist auch der Mensch durch die Zecken gefährdet und sollte daher die Impfung gegen FSME in Erwägung ziehen. Bestehender Impfschutz gegen Tetanus ist nicht nur in der Rettungshundearbeit empfehlenswert.